Projekt eOWI

Das aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes und der Kommunalen Landesverbände finanzierte Projekt eOWI ermöglicht die digitale Kommunikation zwischen den kommunalen Bußgeldstellen und den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften in Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt des Generalstaatsanwaltes des Landes Schleswig-Holstein und des KomFIT.

Legt ein betroffener Bürger oder eine betroffene Bürgerin Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, so prüft die erlassende Stelle, ob der Bescheid aufrechterhalten bleibt oder zurückgenommen wird. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird die komplette Bußgeldakte an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben (§ 69 Abs. 3 OWiG).

Alleine in Schleswig-Holstein sind hiervon mehr als 80 Bußgeldstellen und 4 Staatsanwaltschaften betroffen. Durch eine flächendeckende elektronische Kommunikation können hier etwa 180.000 Blatt Papier pro Jahr eingespart werden.

Im Rahmen des Projektes eOWI wurden Fachverfahrensschnittstellen entwickelt, die auf Knopfdruck eine digitale Bußgeldakte im standardisierten XJustiz-Format aufbereiten. Nach erfolgter digitaler Signatur durch die zuständige Sachbearbeitung werden die Daten dann über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an den zuständigen Empfänger gesandt. Unterstützt werden die Verfahren Dataport.OWI, WiNOWiG der Firma Schelhorn OWiG Software GmbH und OwiGo der Firma S+R DataService.

Die technischen Grundlagen wurden durch Mittel des Zukunftsinvestitionsgesetzes und der Kommunalen Landesverbände finanziert. So konnten die notwendigen Updates für die eOWI-Schnittstelle und digitale Signaturkits (für die Signierung der Bußgeldakten) beschafft und EGVP-Postfächer eingerichtet werden.

Ende 2011 ist die Projektförderung abgelaufen. Die technischen Grundlagen für das gemeinsam erklärte Ziel, dass der weitaus überwiegende Anteil der Kommunikation zwischen Bußgeldstelle und Staatsanwaltschaft künftig elektronisch erfolgen soll, wurden erfolgreich umgesetzt.

Im ersten Quartal 2012 soll die novellierte Landesverordnung über die elektronische Datenübermittlung und die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren in Kraft treten. Damit wird die Ermächtigung zur digitalen Aktenführung auch den bisher hiervon ausgenommenen Staatsanwaltschaften ermöglicht.

Neben der beschriebenen Schnittstelle bildet das Projekt auch den Grundstock für die digitale Archivierung und damit auch mögliche Ablösung der Papierakten sowie der rechtssicheren digitalen Kommunikation mit weiteren Verfahrensbeteiligten wie z. B. Gerichte oder Rechtsanwälte.


Projektleitung / Ansprechpartner

  • Projektleitung

    Frank Weidemann

    KomFIT e. V.

    Reventlouallee 6

    24105 Kiel

    Tel. 0431 57057-22

    Fax 0431 57057-20

    www.komfit.de

    frank.weidemann@komfit.de

    Alexander Engebrecht

    Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein

    Gottorfstraße 2

    24837 Schleswig

    Tel. 04621/86-1394

    www.gsta.schleswig-holstein.de

    alexander.engebrecht@gsta.landsh.de

  • Ansprechpartner EGVP

    Klaus Koptein

    Dataport

    Utbremer Str. 90
    28217 Bremen

    Tel. 0421 83558-7934

    www.dataport.de

    klaus.koptein@dataport.de

  • Ansprechpartnerin Signatur-Kits

    Bianca Rasche

    Dataport
    Niederlassung Hamburg 

    Billstr. 82
    20539 Hamburg

    Tel. 040 42846-2020

    www.dataport.de

    bianca.rasche@dataport.de




Suche auf KomFIT.de

Kommunales Forum für Informationstechnik der kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein