Das aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes und der Kommunalen Landesverbände finanzierte Projekt eOWI ermöglicht die digitale Kommunikation zwischen den kommunalen Bußgeldstellen und den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften in Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt des Generalstaatsanwaltes des Landes Schleswig-Holstein und des KomFIT.
Legt ein betroffener Bürger oder eine betroffene Bürgerin Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, so prüft die erlassende Stelle, ob der Bescheid aufrechterhalten bleibt oder zurückgenommen wird. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird die komplette Bußgeldakte an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben (§ 69 Abs. 3 OWiG).
Alleine in Schleswig-Holstein sind hiervon mehr als 80 Bußgeldstellen und 4 Staatsanwaltschaften betroffen. Durch eine flächendeckende elektronische Kommunikation können hier etwa 180.000 Blatt Papier pro Jahr eingespart werden.
Im Rahmen des Projektes eOWI wurden Fachverfahrensschnittstellen entwickelt, die auf Knopfdruck eine digitale Bußgeldakte im standardisierten XJustiz-Format aufbereiten. Nach erfolgter digitaler Signatur durch die zuständige Sachbearbeitung werden die Daten dann über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an den zuständigen Empfänger gesandt. Unterstützt werden die Verfahren Dataport.OWI, WiNOWiG der Firma Schelhorn OWiG Software GmbH und OwiGo der Firma S+R DataService.
Die technischen Grundlagen wurden durch Mittel des Zukunftsinvestitionsgesetzes und der Kommunalen Landesverbände finanziert. So konnten die notwendigen Updates für die eOWI-Schnittstelle und digitale Signaturkits (für die Signierung der Bußgeldakten) beschafft und EGVP-Postfächer eingerichtet werden.
Ende 2011 ist die Projektförderung abgelaufen. Die technischen Grundlagen für das gemeinsam erklärte Ziel, dass der weitaus überwiegende Anteil der Kommunikation zwischen Bußgeldstelle und Staatsanwaltschaft künftig elektronisch erfolgen soll, wurden erfolgreich umgesetzt.
Im ersten Quartal 2012 soll die novellierte Landesverordnung über die elektronische Datenübermittlung und die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren in Kraft treten. Damit wird die Ermächtigung zur digitalen Aktenführung auch den bisher hiervon ausgenommenen Staatsanwaltschaften ermöglicht.
Neben der beschriebenen Schnittstelle bildet das Projekt auch den Grundstock für die digitale Archivierung und damit auch mögliche Ablösung der Papierakten sowie der rechtssicheren digitalen Kommunikation mit weiteren Verfahrensbeteiligten wie z. B. Gerichte oder Rechtsanwälte.
Frank Weidemann
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